Steueranpassungen für 2024
Die Bundesregierung hat am 15. September 2023 beschlossen, dass das „letzte Drittel“ der Inflationsabgeltung (Abschaffung der kalten Progression) für außertourliche Steuerbegünstigungen eingesetzt wird. Es sollen ab 01.01.2024 die folgenden steuerlichen Verbesserungen kommen:
Zusätzliche Anpassung der Steuerstufen
Die untersten vier Stufen im Einkommensteuertarif werden betragsmäßig stärker angehoben als ursprünglich geplant, was eine Entlastung für alle Einkommen- und Lohnsteuerzahler mit sich bringt. Insoweit ist die am 28. August 2023 kundgemachte Inflationsanpassungsverordnung 2024 schon wieder überholt. Infolge der zusätzlichen Anpassung (aufgrund des Regierungsbeschlusses vom 15. September 2023) gelten für 2024 die folgenden Steuertarifstufen:
Einkommensteile (jährlich)
Steuersatz
bis € 12.816,00
0 %
zwischen € 12.816,00 und € 20.818,00
20 %
zwischen € 20.818,00 und € 34.513,00
30 %
zwischen € 34.513,00 und € 66.612,00
40 %
zwischen € 66.612,00 und € 99.266,00
48 %
zwischen € 99.266,00 und € 1 Mio.
50 %
über € 1 Mio.
55 %
Angehoben werden weiters der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag. Die aus den neuen Steuerstufen und den inflationsangepassten Absetzbeträgen abgeleitete Lohnsteuertabelle 2024 wird veröffentlicht, sobald sämtliche relevanten Werte endgültig feststehen.
SEG-Zulagen und SFN-Zuschläge (§ 68 Abs. 1 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge wird von € 360,00 auf € 400,00 angehoben.
Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 2 EStG)
Der monatliche Höchstfreibetrag für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (derzeit € 86,00 für max. 10 Überstunden) soll
- in den Jahren 2024 und 2025 auf € 200,00 für max. 18 Überstunden angehoben werden,
- ab 2026 € 120,00 (wieder nur für max. 10 Überstunden) betragen.
Homeoffice-Regelung
Die abgabenrechtliche Homeoffice-Regelung, die gesetzlich ursprünglich bis 31.12.2023 befristet war (bezüglich Homeofficepauschale etc.) wird unbefristet verlängert.