Mit Verordnung des BMF BGBl Nr. 44/2018 vom 14.3.2018 wurde das Verzeichnis der steuerfreien Goldmünzen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG) für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht.
Die Steuerfreiheit gilt für alle in der Anlage zur Verordnung angeführten Goldmünzen. Österreichische Goldmünzen sind z.B. 10 Kronen, 4 Dukaten, 1.000 Schilling. Sind Goldmünzen nicht in dieser Anlage angeführt, erfüllen sie aber die gesetzlichen Voraussetzungen, ist die Steuerbefreiung ebenfalls anwendbar (UStR, Rz 772b).
Diese gesetzlichen Voraussetzungen sind folgende: Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel, nach dem Jahr 1800 geprägt, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel (auch gewesen), der übliche Verkaufspreis übersteigt den Offenmarktpreis des Goldgehaltes um nicht mehr als 80 %.